Unfall bei Finanzierung: Das sollten Sie jetzt tun!

Ein Unfall ist immer eine unangenehme Angelegenheit, insbesondere wenn das Fahrzeug noch nicht abbezahlt ist. In diesem Fall müssen sowohl Verhandlungen mit dem Unfallverursacher als auch mit der Bank geführt werden. Die Kosten, die auf Sie zukommen, hängen von der Schadenshöhe, der Frage nach der Schuld und der Versicherung für das Fahrzeug ab.

Wenn Sie keinerlei Schuld am Unfall tragen, haben Sie Glück im Unglück. Der Unfallverursacher muss in diesem Fall sämtliche Kosten übernehmen – Reparaturkosten, Anwaltskosten und gegebenenfalls auch die Kosten für einen Ersatzwagen. Leider führt ein Unfall jedoch auch zu einem Wertverlust des Fahrzeugs. Dies wird zum Problem, wenn Sie den abbezahlten Wagen später zurückgeben oder verkaufen möchten. Wenn seit der Erstzulassung nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind und das Fahrzeug weniger als 100.000 Kilometer gefahren wurde, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung für den entstandenen Wertverlust durch den Unfallgegner. Dieser bezahlt dann die Differenz zum vor dem Unfall ermittelten Wert des Fahrzeugs durch einen Gutachter.
Schwieriger wird es, wenn Sie selbst komplett oder größtenteils für den Unfall verantwortlich sind. Wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug nach Ende der Finanzierung an den Händler zurückzugeben, müssen Sie ihn über den Unfall informieren und damit rechnen, nur einen Bruchteil des im Vertrag festgelegten Betrags dafür zu erhalten. Händler setzen den Wertverlust in der Regel hoch an, daher kann es sich lohnen, einen anderen Käufer für das Fahrzeug zu finden und es zu einem höheren Preis zu verkaufen.
Die Art der Finanzierung Ihres Fahrzeugs hat großen Einfluss darauf, wie viel Aufwand nach einem Unfall auf Sie zukommt. Bei einem gewöhnlichen Ratenkredit bei einer Bank zahlen Sie den Kredit unabhängig von der Schadenshöhe ganz normal ab. Bei einem Autokredit hingegen müssen Sie den Fahrzeugbrief bei der Bank hinterlegt haben. Um ihn zurückzubekommen und das Fahrzeug abmelden zu können, müssen Sie einen Ersatz bieten, normalerweise ein gleichwertiges Fahrzeug wie das Ihrer Eltern oder Partners. Während die Bank den Fahrzeugbrief Ihres Autos ans Verkehrsamt schickt, um es abzumelden, wird der Kredit weiterhin abbezahlt. Bei einem Ballonkredit oder einer Drei-Wege-Finanzierung hingegen bleibt oft eine hohe Schlussrate nach Ende der Finanzierung übrig. Wer diese nicht zahlen möchte oder kann, muss das Fahrzeug zurückgeben oder verkaufen und dabei können hohe Kosten entstehen – je nach Restdauer des Kredits, Höhe der Schlussrate und Restwert des Autos.
Wie viel Geld Sie nach einem Unfall aus eigener Tasche aufbringen müssen, hängt nicht zuletzt von Ihrer Versicherung ab. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und in den meisten Fällen wird auch eine Kaskoversicherung beim Autokauf abgeschlossen. Je nach Police sind bei einer Teilkaskoversicherung Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild, Marderbiss und Naturgewalten mitversichert. Eine Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab. Bei einem Totalschaden des Fahrzeugs wird der Kaufpreis von der Vollkasko zurückerstattet, solange der Kauf höchstens 12 bis 18 Monate zurückliegt. Dies gilt jedoch nur für den reinen Kaufpreis und nicht für die Kreditzinsen, welche zusätzliche Kosten verursachen können. Daher sollten Sie versuchen, den laufenden Kredit so schnell wie möglich aufzulösen. Wenn Sie die restlichen Kosten wahrscheinlich auf einen Schlag begleichen können, könnte sich der Kreditgeber darauf einlassen. Zu beachten ist dabei jedoch immer eine Selbstbeteiligung bei Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen – oft nicht mehr als einige hundert Euro. Bei kleineren Schäden zahlen Sie also in der Regel die gesamten Kosten; erst bei teureren Unfällen greift die Versicherung ein. Dies hat allerdings den Vorteil, dass Ihr Schadensfreiheitsrabatt erhalten bleibt.
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