Unsere Gebrauch­twagen Garantie­bedingungen

Garantie­bedingungen

Aufgrund der Überprüfung des in dieser Urkunde bezeichneten Fahrzeuges gibt das Autohaus Dethloff im Umfang nachstehende Garantieerklärung ab. Autohaus Dethloff übernimmt die anfallenden Reparaturkosten auf Basis der Zeitwerte für unter diese Garantie fallende Fehlerbeseitigung, dies zunächst für die Dauer von 12 Monaten ab Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den Käufer/Garantienehmer, ausgenommen ist natürlicher Verschleiß durch die Fahrzeugbenutzung. Bei Einhaltung der im Kunden-Vorteils-Pass vorgeschriebenen Inspektionen beim Autohaus Dethloff verlängert sich diese Garantie um jeweils weitere 12 Monate bei Nachweis der Ausführung der erforderlichen Verschleißreparaturen beim Autohaus Dethloff, dies bis maximal 48 Monate ab Wiederzulassung auf den Käufer/Garantienehmer.

Umfang der Garantie

Durch diese Garantie werden die in den AGBs des Kauf-/Leasingvertrages geregelten Sachmängelansprüche des Käufers nicht berührt. Der Leistungsumfang dieser Garantie bezieht sich auf die im folgenden abschließend aufgeführten, serienmäßigen Baugruppen von Serienfahrzeugen:

1. Motor

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, mechanische Kettenspanner, Ventilschaftabdichtungen, Ölabschirmkappen, Ölkühler.

2. Schalt- und Automatikgetriebe

Alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden beweglichen Innenteile, mit Ausnahme von Außengestängen und Kupplung.

3. Kraftstoffsystem

Kraftstoffpumpe, Kraftstoffeinspritzsystem (ausgenommen Einspritzdüsen, Common-Rail- Hochdruckpumpen und Leitungen), Tankgeber und Tank (ausgenommen Armaturen).

4. Kraftübertragung

Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, Dichtungsmanschetten und von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Schalter, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe.

5. Kühlsystem

Mit dem Kühlkreislauf in Verbindung stehende Teile: Kühler, Heizungskühler, Wasserpumpe und Thermostat.

6. Differential

Alle bei Front- und Heckantrieb mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden, beweglichen Innenteile.

7. Lenkgetriebe (ohne Anbauteile)

Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Dichtungsmanschetten und von den elektronischen Bauteilen Grundmodul sowie Steuergerät.

8. Federung (ohne Stoßdämpfer)
9. Batterieersatz

Kostenübernahme durch das Autohaus Dethloff von 30% des Materialwertes inkl. Einbau.

10. Elektrik

Anlasser, Lichtmaschine, Zündspule, Scheibenwischermotor vorne und hinten, Heizungslüftermotor, Waschanlagenmotor (ausgenommen Frostschäden, ohne Behälter), Hupe.

Von dieser Garantie sind folgende Baugruppen nicht erfasst:

  • Komfort-Elektronik wie Radio, CD-Player, Telefonanlagen und Navigationssysteme, Fensterheberelektronik, Heckscheibenheizung, Schiebedachelektronik, Zentralverriegelung, Schalter, Relais.
  • Prüfarbeiten, Test- und Einstellarbeiten.
  • Karosserieteile, Lack.
  • Reine Dichtungsschäden und eventuelle Folgeschäden.
  • Übliche Verschleißteile wie Auspuffkrümmer, Auspuff, Katalysator, Bremsscheiben, Bremsbeläge, Kupplung, Drehmomentwandler, Zahnriemen, Keilriemen, Filter, Öle und Fette, Bereifung und Felgen, Glühbirnen, Dichtungen, Tür- und Zündschloss, Beschaffungs-, Entsorgungs- und Frachtkosten.

Ebenso von dieser Garantie sind nicht erfasst: Schäden, die sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignen, es sei denn, das Fahrzeug wird zur Reparatur dem Autohaus Dethloff übergeben.

Garantie­leistungen

Der Eintritt eines Schadens, der durch diese Garantie abgedeckt wird, ist dem Autohaus Dethloff unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Werktagen ab Schadenseintritt anzuzeigen. Die Reparatur hat grundsätzlich beim Autohaus Dethloff zu erfolgen. Sollte dies aus einem wichtigen Grund nicht möglich sein, so ist das Fahrzeug bei einer vom Autohaus Dethloff zu bestimmenden Werkstatt zu reparieren. Für Reparaturen, die ohne vorherige Schadensmeldung und Reparaturfreigabe ausgeführt oder entgegen dem eingereichten Kostenvoranschlag durchgeführt werden, besteht kein Anspruch aus dieser Garantie.

Kostenerstattung

Die Kostenerstattung erfolgt im Schadensfall entsprechend der Tabelle für die anteiligen Leistungen. Der Höchstbetrag pro Schadensfall beträgt 1.500,- Euro.

Gesamtfahrleistung bei Schadenseintritt bis km: Anteilige Leistungen an den Reparaturkosten:

  • bis 50.000 km: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . . . . . . . . 100%
  • bis 75.000 km: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . . . 75%
  • bis 100.000 km:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . . . . .  . . 50%
  • bis 125.000 km: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 40%
  • über 125.000 km: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. . . . . . . . 30%

Bei Fahrzeugen, die älter als zehn Jahre ab Erstzulassung im Zeitpunkt des Schadenseintritts sind, werden, unabhängig von der Fahrleistung, 30% der Reparaturkosten bis zu der genannten Höchstgrenze übernommen.

Garantie­verlängerung

Vor Ablauf von 12 Monaten kann der Garantienehmer durch die rechtzeitige Durchführung der Wartungen laut Kunden-Vorteils-Pass beim Autohaus Dethloff und unter Nachweis der Ausführung der Verschleißreparaturen und Wartungen diese Garantie um 12 Monate verlängern, dies jeweils höchstens bis zu 48 Monate ab Wiederzulassung auf den Käufer/ Garantienehmer.

Die Wartungen müssen beim Autohaus Dethloff durchgeführt werden.

Garantie­ausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden:

  • die auf Gewalteinwirkung, mangelnde Sorgfalt, unsachgemäße, mut- oder böswillige Behandlung sowie Einsatz des Kraftfahrzeuges bei Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder den dazugehörigen Übungsfahrten zurückzuführen sind;
  • die an garantiebedingten Teilen auftreten, soweit eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt;
  • die durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe entstehen;
  • die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs (z. B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind;
  • wenn der Käufer das Fahrzeug mindestens zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet hat oder das Fahrzeug gewerbsmäßig an einen wechselnden Personenkreis vermietet worden ist;
  • die durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, durch Böswilligkeit, Brand oder Explosion, Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie entstehen, oder die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag zu vertreten hat;
  • die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängerlasten ausgesetzt worden ist;

Ferner besteht keine Garantie:

  • bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungen, Durchführung beim Autohaus Dethloff unter Berücksichtigung der Vorgaben gemäß Kunden-Vorteils-Pass oder bei Überschreitung von jeweils 10.000 km Fahrleistung innerhalb der vorgeschriebenen Wartungen;
  • bei Veränderung des Tachometerstandes des Fahrzeuges;
  • bei Folgeschäden aus garantiebedingten Schäden, die nicht unverzüglich behoben werden.

Garantie­übertragung

Diese Garantie ist, im Falle des Fahrzeugverkaufs durch den Garantienehmer, übertragbar auf den Fahrzeugerwerber, vorausgesetzt, dass dem Autohaus Dethloff die Veräußerung binnen sieben Tagen schriftlich mitgeteilt wird.