Welcher Kindersitz für welches Alter?

Der Kindersitz ist ein wichtiger Begleiter für Kinder während ihrer Kindheit, sobald sie aus der Babyschale herausgewachsen sind. Damit er wirklich sicher ist, muss er jedoch optimal auf das Alter, die Körpergröße und das Gewicht des Kindes abgestimmt sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist und wann ein Wechsel zu einer größeren Größe ratsam ist.

Es gibt seit etwa 30 Jahren die gesetzliche Verpflichtung, sogenannte Rückhaltevorrichtungen im Straßenverkehr zu verwenden. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung müssen Eltern einen Kindersitz verwenden, der dem Gewicht ihres Kindes entspricht, solange es entweder noch nicht zwölf Jahre alt oder 1,50 Meter groß ist. Die EU-Richtlinien ECE R44/03, ECE R44/04 und ECE R129 sind maßgeblich für die Zulässigkeit von Kindersitzen.

Wenn Sie sich fragen, welcher Kindersitz für welches Alter geeignet ist, gibt Ihnen die folgende Tabelle einen Überblick:

  • Klasse 0: <10 kg; quer- oder rückwärtsgerichtet (Babyschale) – Klasse 0+: <13 kg; rückwärtsgerichtet (Babyschale) – Klasse I: 9-25 kg; vorwärtsgerichtet (Kindersitz) oder rückwärtsgerichtet (Reboarder)
  • Klasse II: 15-25 kg; vorwärtsgerichtet (Sitzerhöhung) oder rückwärtsgerichtet (Reboarder)
  • Klasse III: 22-36 kg; vorwärtsgerichtet (Sitzerhöhung) Zusätzlich gibt es den sogenannten i-Size-Sitz nach der EU-Richtlinie ECE-R129, der für Kinder bis zu einer Körpergröße von 105 cm genutzt werden kann. Dieser Sitz kann rückwärts- oder vorwärtsgerichtet verwendet werden.

Der Wechsel zu einem Kindersitz anstelle einer Babyschale richtet sich hauptsächlich nach dem Gewicht des Kindes. Ein Kindersitz der Klasse I kann genutzt werden, sobald das Kind ein Gewicht von 9 kg erreicht hat. Wenn das Kind jedoch noch nicht zu groß für die Babyschale ist, ist es dort auch mit einem höheren Gewicht über 9 kg am sichersten. Glücklicherweise müssen Eltern nicht alle paar Kilogramm Körpergewicht einen neuen Sitz kaufen.

Viele Hersteller bieten Kindersitze an, die durch Umbau- oder Erweiterungsmöglichkeiten mehrere Klassen abdecken. Als Fahrer eines Autos sind Sie dafür verantwortlich, dass mitfahrende Kinder korrekt gesichert sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift drohen Verwarn- oder Bußgelder sowie Punkte in Flensburg. Laut Straßenverkehrs-Ordnung darf Ihr Kind ohne Kindersitz mitfahren, wenn es entweder zwölf Jahre alt wird oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Ist das Kind im Alter von zwölf Jahren noch kleiner als 150 cm, können Sie weiterhin freiwillig einen Kindersitz oder eine Sitzerhöhung nutzen – dies ist wichtig, da der Bauchgurt bei einer Körpergröße unter 150 cm nicht optimal positioniert ist und im schlimmsten Fall zu schweren Bauchverletzungen führen kann.

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